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KfW-Förderung für Ihren Treppenlift

Wenn ein Treppenlift dazu beiträgt, Ihr Zuhause barrierefrei und altersgerecht umzubauen, können Sie finanzielle Unterstützung von der KfW in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie Zuschüsse von bis zu 6.250 € oder zinsgünstige Kredite.
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Was ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die nachhaltige und zukunftsorientierte Projekte in verschiedenen Bereichen finanziell unterstützt. Als eine der führenden Förderbanken weltweit setzt sie sich für die Verbesserung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen ein.

Das Geld bezieht die KfW dabei nicht wie eine normale Bank von zahlenden Kunden, sondern durch Investoren der internationalen Kapitalmärkte. Daher variiert die zur Verfügung stehende Fördersumme jährlich sehr stark.

Neben Umweltschutz, Unternehmens- und Bildungsförderung gehören zu den Wirkungsbereichen der KfW unter anderem auch Wohnungsbau und Modernisierung. Im Zuge der dazugehörigen Programme gewährt die Bank auch Förderungen für den barrierefreien und altersgerechten Umbau – und damit auch für Treppenlifte.

Wichtig: Die Möglichkeit eines Zuschusses durch die KfW erhalten Sie, ohne einen Pflegegrad vorweisen zu müssen. Sollte dieser jedoch vorhanden sein, könnte der Zuschuss durch die Pflegekasse die bessere Option für Sie sein. Die beiden Beihilfen lassen sich nicht miteinander kombinieren. Prüfen Sie daher unbedingt vor einer Inanspruchnahme, welches Vorgehen für Sie lohnender ist.

Welche Förderprogramme gibt es?

Die KfW bietet drei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Anschaffung eines Treppenlifts an:

1. Zuschuss Nr. 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“

Sie erhalten einen Teil der Anschaffungskosten und müssen diesen Zuschuss nicht zurückzahlen. Er beläuft sich auf:

  • 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 €) für Einzelmaßnahmen wie z. B. ein Treppenlift.
  • 12,5 % der Gesamtkosten bei umfangreicherem barrierefreiem Umbau, von dem ein Treppenlift ein Teil sein kann.

2. Kredit Nr. 159 für altersgerechtes Umbauen

Alternativ können Sie einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW aufnehmen. Dieser muss innerhalb der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden – abhängig von diesem variieren die monatlichen Kosten. Sie erhalten:

  • bis zu 50.000 € je Wohneinheit.

3. Kombination aus Förderung und Kredit

Beide Angebote der KfW lassen sich miteinander kombinieren. Die Anschaffungskosten reduzieren sich durch die Förderung. Die Restzahlung können Sie schließlich über den genehmigten Kredit abzahlen.

Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie am besten der offiziellen Seite zum Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung bzw. dem KfW-Kredit zum altersgerechten Umbau. Für die bestmögliche Förderung in Ihrem individuellen Fall, können Sie sich aber auch vorab unabhängig beraten lassen. Sehen Sie sich dazu gern bei den Treppenlift Anbietern um, die Ihnen unverbindlich und kostenlos weiterhelfen.

 

Wer wird durch die KfW gefördert und unter welchen Voraussetzungen?

Die KfW-Förderung richtet sich vor allem an Privatpersonen, wie beispielsweise

  • Mieter, deren Vermieter eine Modernisierung genehmigt haben,
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses,
  • Wohnungseigentümerschaften aus Privatpersonen.

Mit dem Kredit werden alle unterstützt, die den Treppenlift zur Barrierereduzierung einbauen möchten. Dazu gehören sowohl Privatpersonen (Eigentümer, Mieter etc.) als auch beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften oder Genossenschaften.

Die KfW genehmigt die Förderung nur für Maßnahmen, die nach der Bewilligung des Zuschusses in Auftrag gegeben werden. Das heißt: Vor der Antragsstellung sollten Sie noch keinen Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag für einen Treppenlift abgeschlossen haben.

Darüber hinaus gibt es keine großartigen Voraussetzungen, die Sie einhalten müssen. Aber: Prüfen Sie vorab, ob bereits verwendete Zuschüsse aus anderen Quellen mit dem der KfW kombinierbar sind.

Wichtig: Die zur Verfügung stehende Fördersumme variiert jährlich. Ist sie ausgeschöpft, kann Ihnen keine Unterstützung zugesagt werden. Behalten Sie daher immer die Fristen auf der offiziellen KfW-Seite im Blick.

Wie beantrage ich eine Förderung oder einen Kredit?

  1. Informieren Sie sich über die Fristen – am besten fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle nach.
  2. Nutzen Sie das Formular der KfW, um den Zuschuss zu beantragen. Wir empfehlen Ihnen, dies zusammen mit Fachpersonen zu tun, um Formfehler zu vermeiden.
  3. Warten Sie auf die Antwort und starten erst dann mit den Umbaumaßnahmen.

Prüfen Sie vor der Antragsstellung, ob der KfW-Zuschuss die bestmögliche Ersparnis für Sie mit sich bringt. Unsere Treppenlift Anbieter helfen Ihnen gern bei der Umsetzung und dabei, die besten Treppenlift-Kosten für Ihre Situation herauszufinden.

www.treppenlift-kosten.de
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