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Treppenlift-Zuschüsse durch die Pflegekasse

Wenn ein Treppenlift dem Erhalt Ihrer Selbstständigkeit dient und deshalb medizinisch notwendig ist, können Sie Zuschüsse von der Pflegekasse erhalten. Diese ist ein eigenständiger Zweig unter dem Dach Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – und unterstützt Sie mit bis zu 4.180 € pro Person.
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Pflegekasse oder Krankenkasse – wer ist zuständig?

Ein Treppenlift hilft Ihnen dabei, trotz Mobilitätseinschränkung alle Teile Ihres Wohnraums zu erreichen. Wenn er dabei nicht nur eine komfortable Erleichterung darstellt, sondern ausschlaggebend für Ihre Selbstständigkeit ist, haben Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss.

Fälschlicherweise wenden sich viele Betroffene in diesem Fall an die Krankenkasse. Diese ist allerdings für die medizinische Versorgung zuständig und stattet Sie mit Hilfsmitteln wie beispielsweise Rollstühlen aus. Bei einem Treppenlift handelt es sich aber um eine bauliche Maßnahme, die per Definition in den Bereich „Pflege und wohnfeldverbessernde Maßnahmen“ fällt – und hier ist die Pflegeversicherung zuständig.

Diese ist zwar eng mit der Krankenkasse verbunden, ist aber trotzdem ein eigener Versicherungszweig. Mit Ihrer Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Um finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie verfügen über einen Pflegegrad (1-5).
  • Es besteht eine bestätigte medizinische Notwendigkeit.
  • Der Einbau ist die Voraussetzung dafür, Ihre Selbstständigkeit zu gewährleisten.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse?

Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie einen Zuschuss von einmalig 4.180 €.

Leben in Ihrem Haushalt mehrere Personen mit einem Pflegegrad, steht jeder dieser der Betrag zu. Insgesamt können so maximal bis zu 16.720 € pro Haushalt von der Pflegekasse genehmigt werden.

Sollte sich Ihr Pflegebedarf verändern, kann der Zuschuss erneut genehmigt werden.

Was kostet ein Treppenlift mit Zuschuss?

Bei der Anschaffung sollten Sie üblicherweise mindestens einen vierstelligen Betrag einplanen. Allerdings gibt es viele Faktoren, die den Preis mitbestimmen: der Treppenverlauf und die Etagenhöhe beispielsweise. Auf unserer Seite finden Sie alle Informationen zu Treppenlift-Kosten und deren Zusammensetzung.

Gilt der Zuschuss nur für den klassischen Treppenlift?

Mittlerweile gibt es auf dem Markt eine breite Auswahl an Liften und anderen Möglichkeiten, die Etage trotz Bewegungseinschränkung zu wechseln. Wenn Sie sich ohne Hilfsmittel nicht fortbewegen können, ist ein Sitz- oder Stehlift für Sie vermutlich nicht die richtige Wahl.

Aber auch bei der Anschaffung eines Rollstuhlliftes (z. B. Plattformlift oder Hublift), der Sie samt Hilfsmittel bewegt, unterstützt Sie die Pflegekasse. Sogar finanzielle Unterstützung für einen Homelift (auch: Miniaufzug) ist möglich.

Aber: Die Pflegekasse übernimmt üblicherweise die Kosten für die günstigste Ausführung, die Ihre Ansprüche zufriedenstellend erfüllt. Wenn laut ärztlicher Verordnung ein Gebrauch eines Treppensitzliftes ausreichend ist, wird Ihnen also kein Homelift genehmigt.

Treppenlift bei der Kranken- bzw. Pflegekasse beantragen

Krankenkasse und Pflegekasse gehören zwar zusammen, Ihr Ansprechpartner für den Zuschuss ist aber Letztere.

1. Pflegegrad beantragen (falls nicht vorhanden)

Auf formlose Anfrage bei Ihrer Pflegekasse erhalten Sie ein ausführliches Formular. In diesem geben Sie Informationen über sich selbst und Ihre Pflegebedürftigkeit an. Nach der Prüfung der Papiere besucht Sie ein Gutachter, um Ihre Situation in Ihrer Wohnumgebung einzuschätzen. Anhand beider Faktoren werden Sie anschließend darüber informiert, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten.

2. Kostenvoranschlag einholen

Wir empfehlen Ihnen, sich mit einem Fachberater zu besprechen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, genau den Treppenlift zu finden, der perfekt zu Ihnen passt. Nach der Auswahl erstellt man einen Kostenvoranschlag.

3. Schriftlichen Antrag an die Pflegekasse stellen

Die Beantragung eines Treppenlifts erfolgt über ein formloses Schreiben. In diesem müssen Sie klar und deutlich formulieren, wieso Sie die Mobilitätshilfe benötigen. Zusätzlich sollten Sie den Kostenvoranschlag und den Nachweis über Ihren Pflegegrad beilegen. Einige Fachanbieter helfen Ihnen bei der Antragsstellung und einer zielführenden Formulierung.

Welche Möglichkeiten habe ich im Falle einer Ablehnung?

Die Antragsstellung selbst heißt nicht, dass Sie einen Anspruch auf den Zuschuss durch die Pflegekasse haben. Je nach individueller Situation kann dieser nach der Prüfung auch abgelehnt werden. Um zu verhindern, dass diese Entscheidung aufgrund eines Formfehlers passiert, sollten Sie von vornherein die Unterstützung eines Fachberaters zurate ziehen.

Fällt die Entscheidung dennoch negativ aus, haben Sie die Möglichkeit, sich nach anderen Förderungen umzusehen. Eine häufige Wahl sind die Zuschüsse und Kredite der KfW. Werfen Sie gern auch einen Blick in unseren Beitrag zum Thema Zuschüsse für den Kauf eines Treppenlifts.

www.treppenlift-kosten.de
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